Rechtliches - Ist Thrombose nach Flug ein Unfall?
12 März 2008 von
Bernd
Das Touristenklasse-Syndrom (Tiefe Beinenvenenthrombose nach Langstreckenflug) wird immer öfter von Passagieren bei Fluglinien eingeklagt!
Durch das stundenlange, oft sehr verkrampfte und beengte Sitzen in der Touristenklasse von Langstreckenflügen und die damit verbundene mangelnde Bewegung - oft auch gepaart mit Dehydrierung - soll das Entstehen von tiefen Beinvenenthrombosen und damit verbunden - die Bildung von Embolien und Blutgerinnsel - fördern.
Eine weltweite Klageflut wurde durch ein australisches Gerichtsurteil ausgelöst, dass das sog. Tourstenklassen-Syndrom als Unfall und Klagegrundlage zugelassen hat.
Doch die Rechtsmeinung ist (wie immer ;-) sehr unterschiedlich. Viele Richter können keinen Zusammenhang zwischen engen Sitzen in den Touristenklassen und ein erhöhtes Thromboserisiko sehen.
Auch gibt es nach wissenschaftlichen Wissensstand keinen wirklichen Beweis für den Zusammenhang. Auch das fehlen von Warnhinweisen als Grundlage wird eher abgewiesen.
Auch da Fluggäste der - teureren - BusinessClass mit mehr Beinfreiheit Opfer von Thrombosen geworden sind.
Wann haften Fluglinien
“Nach Art. 17 des Warschauer Abkommens “hat ein Luftfrachtführer den Schaden zu ersetzen, der dadurch entsteht, dass ein Reisender getötet, körperlich verletzt oder sonst gesundheitlich geschädigt wird, wenn der Unfall, durch den der Schaden verursacht wurde, sich an Bord des Luftfahrzeuges oder beim Ein- oder Aussteigen ereignet hat.”
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Transport Flughafen Wien, Flughafen Taxi
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